Ein Auto mündete am Freitagmorgen (3. Juli 2026, ca. 09:20 Uhr) von einem Vorplatz in die Bernstrasse in der Stadt Luzern ein.
Dabei kam es zu einer Kollision mit einem Motorrad.
In Ruswil hat vergangenen Samstag (27. Juni 2026) eine Garage gebrannt.
Durch die Feuerwehr Ruswil konnte ein Übergreifen der Flammen auf das Wohnhaus grösstenteils verhindert werden. Verletzt wurde niemand.
Ein Auto fuhr am Donnerstag (2. Juli 2026, kurz vor 22:30 Uhr) von Schwarzenberg in Richtung Malters.
Im Bereich Schlatt geriet das Fahrzeug aus noch ungeklärten Gründen von der Strasse ab ins steilabfallende Gelände.
Die Hecke wächst, die Äste hängen tiefer, und irgendwann ragt das Grün auf den Gehweg oder verdeckt die Sicht an der Ausfahrt. Was im eigenen Garten harmlos wirkt, kann für andere Verkehrsteilnehmende gefährlich werden – und für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer rechtliche Konsequenzen haben. In der Schweiz gilt: Wer ein Grundstück besitzt, ist für die Bepflanzung an Strassen und Trottoirs verantwortlich.
Das ist keine Frage der Kulanz, sondern des Gesetzes. In allen Kantonen sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Bäume, Sträucher und Hecken den Verkehr weder behindern noch gefährden. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften werden die Arbeiten durch kantonale Strassenwärter oder Gemeindewerkhöfe auf Kosten der Pflichtigen vorgenommen. Ein Ersatzanspruch kann nicht geltend gemacht werden. Es lohnt sich also, jetzt nachzuschauen – bevor jemand anderes es tut.
Ein besonderer Meilenstein ist erreicht.
Die Luzerner Polizei gratuliert ihren Lernenden und Praktikanten herzlich zum erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung.