Am Sonntagmorgen, 30. August 2026, brach in einem Schnitzelbunker einer Sägerei ein Brand aus.
Verletzt wurde niemand. Die Brandursache konnte inzwischen geklärt werden.
Die Niederschläge, die erhöhte Luftfeuchtigkeit sowie die kühleren Temperaturen trugen dazu bei, die Waldbrandgefahr zu entschärfen.
In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen und dem Feuerwehrinspektorat stuft der Kanton Luzern die Waldbrandgefahr deshalb von gross auf erheblich zurück.
Am Sonntagmorgen (30. August 2026, nach 09:15 Uhr) brannten im Gebiet Hüttlenen in Flühli eine Sägerei und die dazugehörige Holz-Schnitzelhalle.
Verletzt wurde niemand.
Am Sonntagnachmittag (30. August 2026, kurz vor 16:00 Uhr) brannte im Gebiet Döselhof in Oberkirch eine Scheune.
Eine Person wurde vom Rettungsdienst 144 zur Kontrolle ins Spital überführt.
In Rothenburg ist es am Montag zu einem Brand bei einem Altersheim gekommen.
Durch den Brand wurde niemand verletzt. Sämtliche Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeitende des Alters- und Pflegheims wurden sicherheitshalber evakuiert. Inzwischen konnte die Brandursache geklärt werden.
Die lokal unterschiedlich ausgefallenen Niederschläge der vergangenen Tage konnten die Trockenheit leicht entschärfen – jedoch nicht in den Wäldern.
In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen und dem Feuerwehrinspektorat Kanton Luzern wird die Waldbrandgefahr deshalb von sehr gross auf gross zurückgestuft.
Durch Passanten wurde am Freitag (21. August 2026, ca. 23:20 Uhr) ein Brand im Bereich des Fuchshubels in Triengen festgestellt.
Beim Eintreffen der Einsatzkräfte stand dort eine Holzbeige im Wald im Vollbrand.
An der Kastelnstrasse in Menznau brannte am Donnerstagmorgen (13. August 2026) eine Garage.
Das Feuer griff ausserdem auf das angrenzende Wohnhaus über. Verletzt wurde beim Brand niemand.
Am Mittwochabend (12. August 2026, kurz vor 20:30 Uhr) geriet auf der Kantonsstrasse in Weggis ein Auto in Brand.
Die Feuerwehr der Seegemeinden konnte das Feuer im Motorraum des Fahrzeugs löschen. Verletzt wurde niemand.
Am frühen Donnerstagmorgen (13. August 2026, nach 05:00 Uhr) brannte im Bogetewald in Gunzwil eine Fläche von rund 400 Quadratmetern.
Auch ein altes WC-Häuschen wurde vom Feuer erfasst.
Am Donnerstagmorgen (13. August 2026, kurz vor 07:00 Uhr) ist an der Kastelnstrasse in Menznau eine Garage in Brand geraten.
Das Feuer griff auf das angrenzende Wohnhaus über.
Am Dienstagmorgen (11. August 2026, kurz vor 05:30 Uhr) wurde der Luzerner Polizei ein Brand in Buttisholz gemeldet.
An der St. Ottilienstrasse war die Fassade eines Mehrfamilienhauses in Brand geraten. Alle Bewohnerinnen und Bewohner wurden vorsorglich aus dem Gebäude evakuiert. Verletzt wurde niemand.
Die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern ist auf die höchste Gefahrenstufe 5 "sehr gross" gestiegen. Ab Donnerstag, 6. August 2026, 12 Uhr, gilt deshalb im ganzen Kanton – und damit auch in Emmen – ein absolutes Feuerverbot im Freien.
Verboten sind neu sämtliche Feuer im Freien, auch an offiziellen Feuerstellen, in Feuerschalen sowie mit Holzkohle- und Einweggrills.
Die aussergewöhnliche Trockenheit wirkt sich zunehmend auf Wald, Gewässer und Wasserlebewesen aus. Aufgrund der sehr grossen Waldbrandgefahr erlässt der Kanton auf dem ganzen Kantonsgebiet (inklusive Gewässer) ein absolutes Feuerverbot im Freien. Damit ist neu auch das Entzünden von Feuer in befestigten Feuerstellen und in Kohlegrills im ganzen Kantonsgebiet verboten. Die Bevölkerung wird zu grösster Vorsicht beim Umgang mit brennbaren Materialien sowie zu einem sorgsamen Umgang mit Trinkwasser aufgerufen. Für die Fische ist die Situation teilweise existenzbedrohend.
Die weiterhin anhaltende Trockenheit und Hitze in Kombination mit Wind verschärft die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern weiter. Zudem ist auch die Situation hinsichtlich verfügbaren Löschwassers zunehmend angespannt. In Absprache mit dem Feuerwehrinspektorat der Gebäudeversicherung Luzern und der Umweltschutzpolizei Luzern erlässt der Kanton Luzern deshalb die höchstmögliche Waldbrand-Gefahrenstufe und verfügt ein absolutes Feuerverbot im Freien.
Der 1. August gehört zur Schweizer Tradition – wegen der grossen Waldbrandgefahr gelten dieses Jahr jedoch besondere Regeln.
Die Luzerner Polizei ruft die Bevölkerung auf, das Feuerverbot einzuhalten und auf Feuerwerk zu verzichten.