Brände

Luzern: Nach Regen wird Feuerverbot gelockert – im Norden bleibt grosse Vorsicht nötig

Die Niederschläge, die erhöhte Luftfeuchtigkeit sowie die kühleren Temperaturen trugen dazu bei, die Waldbrandgefahr zu entschärfen. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen und dem Feuerwehrinspektorat stuft der Kanton Luzern die Waldbrandgefahr deshalb von gross auf erheblich zurück.

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Rothenburg LU: Brand bei Altersheim – Kurzschluss an Solaranlage löst Einsatz aus

In Rothenburg ist es am Montag zu einem Brand bei einem Altersheim gekommen. Durch den Brand wurde niemand verletzt. Sämtliche Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeitende des Alters- und Pflegheims wurden sicherheitshalber evakuiert. Inzwischen konnte die Brandursache geklärt werden.

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Luzern: Waldbrandgefahr sinkt auf Stufe „gross“ – Feuerverbot im Wald bleibt bestehen

Die lokal unterschiedlich ausgefallenen Niederschläge der vergangenen Tage konnten die Trockenheit leicht entschärfen – jedoch nicht in den Wäldern. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen und dem Feuerwehrinspektorat Kanton Luzern wird die Waldbrandgefahr deshalb von sehr gross auf gross zurückgestuft.

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Buttisholz LU: Fassade von Mehrfamilienhaus brennt – Bewohner werden evakuiert

Am Dienstagmorgen (11. August 2026, kurz vor 05:30 Uhr) wurde der Luzerner Polizei ein Brand in Buttisholz gemeldet. An der St. Ottilienstrasse war die Fassade eines Mehrfamilienhauses in Brand geraten. Alle Bewohnerinnen und Bewohner wurden vorsorglich aus dem Gebäude evakuiert. Verletzt wurde niemand.

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Kanton Luzern: Absolutes Feuerverbot wegen extremer Waldbrandgefahr in Kraft

Die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern ist auf die höchste Gefahrenstufe 5 "sehr gross" gestiegen. Ab Donnerstag, 6. August 2026, 12 Uhr, gilt deshalb im ganzen Kanton – und damit auch in Emmen – ein absolutes Feuerverbot im Freien. Verboten sind neu sämtliche Feuer im Freien, auch an offiziellen Feuerstellen, in Feuerschalen sowie mit Holzkohle- und Einweggrills.

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Kanton Luzern: Absolutes Feuerverbot wegen extremer Trockenheit und Waldbrandgefahr

Die aussergewöhnliche Trockenheit wirkt sich zunehmend auf Wald, Gewässer und Wasserlebewesen aus. Aufgrund der sehr grossen Waldbrandgefahr erlässt der Kanton auf dem ganzen Kantonsgebiet (inklusive Gewässer) ein absolutes Feuerverbot im Freien. Damit ist neu auch das Entzünden von Feuer in befestigten Feuerstellen und in Kohlegrills im ganzen Kantonsgebiet verboten. Die Bevölkerung wird zu grösster Vorsicht beim Umgang mit brennbaren Materialien sowie zu einem sorgsamen Umgang mit Trinkwasser aufgerufen. Für die Fische ist die Situation teilweise existenzbedrohend. Die weiterhin anhaltende Trockenheit und Hitze in Kombination mit Wind verschärft die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern weiter. Zudem ist auch die Situation hinsichtlich verfügbaren Löschwassers zunehmend angespannt. In Absprache mit dem Feuerwehrinspektorat der Gebäudeversicherung Luzern und der Umweltschutzpolizei Luzern erlässt der Kanton Luzern deshalb die höchstmögliche Waldbrand-Gefahrenstufe und verfügt ein absolutes Feuerverbot im Freien.

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Luzern: Feuerverbot und Feuerwerksverzicht zum 1. August erneut bekräftigt

Der 1. August gehört zur Schweizer Tradition – wegen der grossen Waldbrandgefahr gelten dieses Jahr jedoch besondere Regeln. Die Luzerner Polizei ruft die Bevölkerung auf, das Feuerverbot einzuhalten und auf Feuerwerk zu verzichten.

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